Rechtsanwalt Mietrecht Gewerbemietrecht

Anwalt Mietrecht • Rechtsanwalt für Mietrecht • Fachanwalt Mietrecht • Anwalt Gewerbemietrecht • Anwalt Räumungsklage

Mietrecht

Rechtsanwalt Helmut Kehlringer ist Fachanwalt für Mietrecht und seit über 20 Jahren umfassend im Mietrecht tätig.

Eine Besonderheit des deutschen Mietrechts ist es, zwischen einer Nutzung zu gewerblichen Zwecken (Gewerbemietrecht) und einer Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken (Wohnraummietrecht) zu differenzieren.

Diese beiden Fachbereiche im Mietrecht gehören neben dem allgemeinen Immobilienrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Helmut Kehlringer.

Gewerbemietrecht

Das gewerbliche Mietrecht befasst sich mit Mietverträgen über Mietsachen, die zu geschäftlichen Zwecken ge- oder vermietet werden. Dazu gehören unter anderem Geschäftsräume, Büroräume, Ladenlokale, Praxisräume, Lagerhallen, Fabrikhallen, Gaststätten, Werkstätten und auch Garagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerberaummietverhältnisse unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von denen für Wohnraummietverhältnisse. Da bei Verträgen im Gewerbemietrecht ein deutlich größerer Gestaltungsspielraum besteht, sind diese wesentlich komplizierter als Wohnraummietverträge. Zudem können aus einem Gewerbemietvertrag weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen erwachsen, da dieser oftmals für eine lange Dauer eingegangen wird und erhebliche Investitionen für den Umbau von Mietobjekten getätigt werden. Es ist deshalb ratsam, einen gewerblichen Mietvertrag vor Vertragsschluss von einem versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Gewerbemietrecht eingehend prüfen zu lassen. Diese Aufgabe übernehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei Neupärtl Kehlringer gerne für Sie. Vor allem überprüfen wir Ihren Vertrag dahingehend, ob er sich mit Ihren unternehmerischen Bedürfnissen vereinbaren lässt.

Rechtliche Problemstellungen im Gewerbemietrecht:

  • Erstellung, Prüfung und Optimierung eines gewerblichen Mietvertrages
  • Formerfordernisse bei Abschluss des gewerblichen Mietvertrages
  • Nachtragsmanagement von Gewerbemietverträgen
  • (Vorzeitige) Beendigung des Gewerbemietvertrages
  • Ordentliche oder fristlose Kündigung
  • Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen
  • Einfordern von Mietrückständen, erforderlichenfalls gerichtliches Einklagen
  • Mietzahlung bei Corona-bedingter Betriebsschließung
  • Unklarheiten bezüglich der Vertragslaufzeit
  • Vollmachtsklauseln
  • Betriebskosten im Gewerberaummietrecht
  • Mietzweckbestimmung
  • Fälligkeit der Miete
  • Mietsicherheiten (Kaution)
  • Konkurrenzschutz / Wettbewerbsverbote
  • Untermiete bei gewerblichen Mietverhältnissen
  • Mieterhöhung / Wertsicherung / Indexierung
  • Ausschluss oder Beschränkung der Mietminderung
  • Herausgabeanspruch des Vermieters
  • Schadenersatzansprüche
  • etc.

 

Das Mietrecht ist sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete eines der komplexesten Rechtsgebiete des Zivilrechts. Es erfährt durch den Gesetzgeber sowie durch höchstrichterliche Urteile ständig Neuerungen, Änderungen und Anpassungen. Im Hinblick auf die gerade dadurch oft undurchsichtigen gesetzlichen Regelungen bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Kehlringer mit seiner mehr als 20-jährigen Erfahrung und der damit verbundenen Spezialisierung kompetente Unterstützung.

Seine Erfahrung basiert auf der ständigen Tätigkeit für Vermieter unterschiedlichster Größenordnung, mit einem Bestand von 1-5 Wohnungen, über vermögende Privatpersonen mit 50-200 Wohnungen bis hin zu Wohnungsgesellschaften mit mehr als 10.000 Wohnungen.
Auch die Mieterseite hat unsere Kanzlei von Anfang an konsequent vertreten.
Wir sind der Meinung, für unsere Mandanten am meisten erreichen und Fälle nur objektiv beurteilen zu können, wenn wir beide Seiten und die damit verbundenen unterschiedlichen Sichtweisen von Mietern und Vermietern kennen. Dies hat sich auch im Laufe der vielen Jahre unserer Tätigkeit im Mietrecht als richtig erwiesen.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst einerseits die umfassende Beratung bei der Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen, um spätere Schwierigkeiten oder Auseinandersetzungen zu vermeiden. Falls solche bereits aufgetreten sein sollten, vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, um die Probleme zu Ihren Gunsten zu lösen.

 

Im Mietrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten überwiegend im Großraum München, darunter vor allem in Erding, München, Freising, Neufahrn, Garching, Ismaning, Poing, Grafing, Ebersberg, Markt Schwaben, Hallbergmoos, Dorfen, Moosburg, Landshut - aber auch überregional in ganz Bayern.

 

Rückruf

Bitte rechnen Sie 8 plus 9.