Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt für Erbrecht • Anwalt Erbrecht • Anwalt Testament • Testamentvollstrecker
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Neupärtl ist seit über 20 Jahren umfassend im Erbrecht tätig.
Als auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Neupärtl und Frau Rechtsanwältin Barbara Augustin-Wittmann gerne mit ihrem umfangreichen Fachwissen und ihrer langjährigen Expertise in diesem Rechtsgebiet zur Seite.
Mit einer umfassenden Beratung und der richtigen Vorsorge können wir Ihnen einen Großteil der Sorgen nehmen, die im Hinblick auf das Erbe bestehen.
Vor dem Erbfall (Nachlassplanung)
Gestaltungsberatung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Steuervermeidung, Testament, Erbvertrag, Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Nießbrauch, Wohnrecht, Nachlassplanung
Gestaltungsberatung lebzeitige Schenkung und Überlassung / Vorweggenommene Erbfolge
Als Rechtsanwälte für Erbrecht gestalten wir für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen die Übergabe von Vermögen in jeder Form (GmbH, GmbH & Co.KG, Immobilien, etc.) auf die nächste Generation unter zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Gerade auf Aspekte sowohl der schenkungssteuerlichen als auch der erbschaftssteuerlichen bestmöglichen Problemlösung (Steuervermeidung) legen wir besonderes Augenmerk. Dabei entwerfen wir Übergabeverträge zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) oder errichten bei größeren Vermögen mit Schwerpunkt Immobilien Familiengesellschaften. Dabei unterstützt uns bei Bedarf ein Netzwerk von Steuerberatern und Notaren.
Erbfolge und Nachlassplanung
Wir helfen und unterstützen bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge). Im Zentrum der anwaltlichen Fürsorge stehen die rechtssichere Gestaltung und Sicherstellung des Erblasserwillens und die bestmögliche vorausschauende steuerliche Gestaltung. Dabei unterstützt uns bei Bedarf ein Netzwerk von Steuerberatern und Notaren.
Nach dem Erbfall
Erbauseinandersetzung Erbengemeinschaft, Nachlassgericht, Erbschein, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung
Erbengemeinschaft
Streit unter Erben ist oftmals emotional aufgeladen und für die beteiligten Miterben belastend.
Aufgabe der anwaltlichen Beratung und Vertretung ist deshalb eine rechtlich fundierte und professionelle Ansprache und Vertretung in der Erbengemeinschaft und die Suche nach einigungsfähigen Lösungen gegebenenfalls auch mit Hilfe der Gerichte.
Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ist rechtlich komplex und herausfordernd, zumal die gesetzlichen Anforderungen an die Auseinandersetzung der Erben und insoweit Auseinandersetzungsvereinbarungen in aller Regel Einigkeit der Erben voraussetzt.
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht betreuen Erbengemeinschaften oder Miterben bei der Vermögensauseinandersetzung nach dem Erbfall und setzen Erbansprüche ggf. gerichtlich durch.
Feststellung der Erben (Nachlassverfahren)
Für die Suche nach Erben und die Feststellung der Erben sind die Nachlassgerichte zuständig.
In der Regel ist ein Erbschein für den oder die Erben erforderlich insbesondere sofern sich im Nachlass Immobilien befinden und Grundbücher berichtigt werden müssen.
Wir betreuen Erbscheinverfahren bei den Nachlassgerichten und kennen die gesetzlichen Auslegungsmöglichkeiten von letztwilligen Verfügungen (Testamenten, Erbverträgen) und die Vorgaben und Entscheidungen der erbrechtlichen Rechtsprechung.
Pflichtteil und Pflichtteilergänzung
Kindern, Ehegatten und gegebenenfalls noch lebenden Eltern stehen ein Pflichtteilsrecht zu, soweit sie ihr gesetzliches Erbe nach dem Erblasserwillen nicht antreten sollen und „enterbt“ wurden.
Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilergänzungsansprüchen bei Schmälerung des Nachlassvermögens durch den Erblasser noch zu Lebzeiten ist anwaltliche Aufgabe und Berufung.
Insoweit fordern wir Auskunft über die Nachlasszusammensetzung (Nachlassverzeichnis), über lebzeitige Schenkungen des Erblassers (zum Beispiel auch Immobilienübertragungen etc.) und machen Wertermittlungsansprüche geltend. Gegebenenfalls fordern wir notarielle Nachlassverzeichnisse und setzen die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten auch gerichtlich durch.
Fundierte Rechtskenntnis und auch die gebotene Härte bei der Rechtsdurchsetzung ist entscheidend für den maximal möglichen Erfolg bei der Sicherung berechtigter Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten.
Testamentsvollstreckung
Zur Sicherung des Erblasserwillens und seiner unbedingten Umsetzung ist die Anordnung von Testamentsvollstreckung oftmals Mittel der Wahl.
Wir als langjährig erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht stellen uns als Testamentsvollstrecker zur Verfügung und setzen den Erblasserwillen auch gegen Widerstände der Erben durch.
Die Tätigkeit als Testamentvollstrecker setzt erhebliches Vertrauen des Erblassers in die rechtliche Kompetenz aber auch persönliche Integrität des Rechtsanwalts voraus, die wir gewährleisten.
Insbesondere unser erfahrener und langjährig tätiger Kollege und Gründungspartner Herr Rechtsanwalt Dr. Neupärtl ist als Testamentsvollstrecker für ausgewählte Mandanten Ansprechpartner und erste Wahl.