Dr. Jürgen Neupärtl
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Werdegang
Nach Abitur, Wehrdienst und einer anschließenden bankkaufmännischen Ausbildung (Bankkaufmann IHK) studierte Herr Rechtsanwalt Dr. Neupärtl an der Ludwig-Maximilian-Universität München (LMU) und der Paris Lodron Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Die juristischen Staatsexamina wurden jeweils mit Prädikat (Bayern) abgeschlossen. Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1999 trat Herr Dr. Neupärtl zunächst in eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei in München ein. 2003 schloss sich Herr Dr. Neupärtl mit weiteren Kollegen in eigener Kanzlei zusammen und wurde 2008 bei Prof. Dr. Marianne Roth LL.M (Harvard) mit Auszeichnung (summa cum laude) zum Dr. iur. promoviert. 2009 wurde Herrn Dr. Neupärtl von Seiten der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks München (RAK) aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht verliehen. Im selben Jahr schloss Herr Dr. Neupärtl den Fachanwaltslehrgang der Deutschen Anwaltsakademie für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich ab.
Schwerpunkte
Neben dem Schwerpunkt Arbeitsrecht praktiziert Herr Dr. Neupärtl im Erbrecht, Familienrecht, Bankrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht.
Herr Rechtsanwalt Dr. Neupärtl berät und vertritt seit über 15 Jahren Freiberufler und mittelständische Unternehmen (Unternehmer) vorzugsweise aus der Metropolregion München in deren rechtlichen Belangen. Er ist u.a. Mitglied im Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) und dem angeschlossenen IBWF Institut, wie auch weiteren berufsständischen Netzwerken (Rechtsanwaltskammer München, Deutscher Anwaltsverein u.v.m.).