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Medizinrecht: Haftungsgrundsätze zum „Schockschaden“ sind auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern anzuwenden

Medizinrecht: Haftungsgrundsätze zum „Schockschaden“ sind auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern anzuwenden

Urteil des BGH vom 21.5.2019, VI ZR 299/17

Kommt es infolge eines Fehlers, der bei der ärztlichen Behandlung eines Patienten stattfindet, bei einem/einer nahen Angehörigen des Patienten zu gesteigertem seelischen Leid (pathologischer Zustand), so kann dies zu einem eigenen Schmerzensgeldanspruch des/der Angehörigen führen.

Davon zu unterscheiden ist der seit 2017 neu geltende Anspruch auf Hinterbliebenengeld. Dieser gewährt Hinterbliebenen einen eigenen Entschädigungsanspruch bei Tötung eines nahen Angehörigen, auch wenn Trauer und Schmerz in „normalen Maß“ vorliegen.

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