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Immobilienrecht: Teilverkauf einer Immobilie

Immobilienrecht: Teilverkauf einer Immobilie

Der Immobilienteilverkauf ist in den letzten Jahren als Geschäftsmodell entdeckt worden. Es gibt einige Anbieter am Markt, die gezielt lediglich den Kauf eines Teils einer Immobilie anstreben. Zielgruppe sind potentielle Verkäufer, die zwar über Immobilienbesitz verfügen, aber möglicherweise nicht über ausreichend liquide Mittel. Das Mittel erster Wahl wäre sicherlich hier ein Kredit bei der Bank, allerdings ist es oft schwierig, ab einem bestimmten Alter noch einen Kredit von einer Bank zu bekommen. Bei einem Teilverkauf können die Verkäufer bis zu 50 % ihrer Immobilie verkaufen. Dabei können die Verkäufer in aller Regel mit einem Nießbrauchsrecht für den verkauften Teil in der Immobilie wohnen bleiben und bezahlen dafür ein Nutzungsentgelt an den Käufer. Beim Abschluss eines derartigen Vertrages über den Verkauf eines Teils der Immobilie gibt es Einiges zu bedenken, bevor man einen solchen Vertrag unterzeichnet. Abgesehen vom Nutzungsentgelt, das sich in der Regel auf ca. 3 % des Auszahlungsbetrages jährlich beläuft, sind Fragen zu klären, ob und in welchem Umfang sich der neue Miteigentümer beispielsweise an Investitionen und Instandhaltungskosten beteiligt und auch, wie der spätere Komplettverkauf oder mögliche Rückkaufsrechte ausgestaltet sind. Gerade im Hinblick auf Fragen, wer das Risiko eines Wertverfalls der Immobilie trägt oder welche Vorschriften es für den Verkauf der Immobilie gibt und welche Provisionszahlungen möglicherweise anfallen, ist ein derartiger Vertrag im Detail zu prüfen.

Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Kehlringer, der sich seit vielen Jahren auf das Immobilienrecht spezialisiert hat, für Ihre Fragen bzw. für die eingehende Prüfung eines Teilverkaufsvertrages Ihrer Immobilie zur Verfügung.

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