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Immobilienrecht: Teilverkauf einer Immobilie

Immobilienrecht: Teilverkauf einer Immobilie

Das Geld wird entweder für Reisen, generell eine gesteigerte Lebensqualität oder aber für einen altersgerechten Umbau oder die Pflege von Personen benötigt. Auch die vorzeitige Auszahlung eines Erbanteils kommt in Betracht. Zudem kann ein Teilverkauf auch erforderlich werden, weil bei deutlich steigenden Lebenshaltungskosten Rentenlücken entstehen. Eine Finanzierung durch eine Bank, selbst wenn die Immobilie schuldenfrei sein sollte, ist für Senioren häufig schwierig zu finden. Die Verträge für den Teilverkauf einer Immobilie sind sehr komplex und bedürfen der eingehenden Prüfung und Aufklärung über die rechtlichen Konsequenzen des Teilverkaufs. Bislang gibt es keine belastbare Rechtsprechung, aber es deuten sich bereits Problembereiche an, die sicherlich zu Rechtsstreitigkeiten führen können/werden. Ein Vertrag über einen Teilverkauf bedarf natürlich der notariellen Beurkundung. Ein Notar ist selbstverständlich zur Unparteilichkeit verpflichtet und er wird in aller Regel auch die rechtliche Tragweite eines Rechtsgeschäfts einem unerfahrenen Beteiligten erläutern. Allerdings prüft ein Notar den Vertrag nicht auf seine Wirtschaftlichkeit hin. Darum ist eine rechtsanwaltliche Prüfung der Verträge umso wichtiger. Gerade Klauseln, die dem Teilkäufer garantierte Zuschläge von teilweise bis zu 17 % auf den gezahlten Kaufpreis geben, unabhängig von der Wertentwicklung des Objekts, dürften bald zu gerichtlichen Streitigkeiten führen. Gerade bei gravierenden Markteinbrüchen kann sich eine grobe Benachteiligung des Immobilien-Teilverkäufers ergeben. Mit dem häufig zusätzlich vereinbarten Durchführungsentgelt zugunsten der Teilkäufer kumulieren sich die Kosten massiv zulasten des bisherigen Eigentümers. Umso wichtiger ist die eingehende und objektive Prüfung eines Vertrages über den Teilverkauf einer Immobilie und die umfassende Aufklärung hierüber. Des Weiteren kann es zielführend sein, Verhandlungen mit dem Anbieter zu führen oder aber auch Konkurrenzangebote einzuholen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Kehlringer, der sich seit vielen Jahren auf das Immobilienrecht spezialisiert hat, für Ihre Fragen bzw. für die eingehende Prüfung eines Teilverkaufsvertrages Ihrer Immobilie zur Verfügung.

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