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Eigenbedarfskündigung wegen Home Office

Mietrecht: Eigenbedarfskündigung wegen Home Office Tätigkeit

Der BGH hat entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung möglich sein kann, wenn der Eigenbedarf auf einen erhöhten Raumbedarf aufgrund der Nutzung eines Zimmers als Home-Office gestützt wird.

Es sind dabei die Angaben zur Person, die die Wohnung nutzen möchte, sowie das Interesse darzulegen, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Die untergeordnete berufliche Nutzung eines Zimmers steht einer Eigenbedarfskündigung, die grundsätzlich nur zum Zwecke der Erlangung von Wohnraum einschlägig ist, nicht entgegen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Herrn Rechtsanwalt Helmut Kehlringer, Fachanwalt für Mietrecht wenden.

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