


Neupärtl • Kehlringer
Rechtsanwälte • Fachanwälte
Kompetenz in Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Durch die Kombination unserer verschiedenen Fachanwaltschaften bieten wir auch bei komplexen rechtlichen Problemstellungen eine umfassende und qualitativ hochwertige Rechtsberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.
Als spezialisierte Rechtsanwälte vertreten wir Ihre Interessen konsequent und behalten dabei stets sinnvolle und wirtschaftliche Lösungen im Auge.
Vertrauen aufbauen und erhalten ist die Basis jeder Mandatsbeziehung.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten überwiegend im Raum Erding, München, Freising, Neufahrn, Garching, Ismaning, Poing, Grafing, Ebersberg, Markt Schwaben, Dorfen, Moosburg, Landshut - aber auch überregional in ganz Bayern.
Wir freuen uns auf Sie!

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT


WIRTSCHAFTSMEDIATORIN (MuCDR)
Rechtsgebiete
Wir sind Ihre Problemlöser und geben Antworten insbesondere in folgenden Rechtsgebieten. Sprechen Sie uns an!
Arbeitsrecht
Mietrecht
Immobilienrecht
Erbrecht
Medizinrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht
News
Eigenbedarfskündigung - weit überhöhter Wohnbedarf
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig sein, wenn der geltend gemachte Wohnbedarf völlig überzogen ist. Es liegen dann keine vernünftigen und rechtlich billigenswerten Erwägungen dem geltend gemachten Eigenbedarf zugrunde. Die Vermieter hatten einen Eigenbedarf für ihren volljährigen Sohn nach seiner schulischen Ausbildung geltend gemacht. Dies für eine etwa 140 m² große 4-Zimmer-Wohnung. Der Sohn sollte alleine einziehen. In dem Haus gehörten den Vermietern allerdings auch noch zwei weitere Wohnungen mit 35 m² und 60 m². Die Mieter wendeten sich erfolgreich gegen die von der Vermieterseite eingereichte Räumungsklage.
Weiterlesen … Eigenbedarfskündigung - weit überhöhter Wohnbedarf
Gewerbemietrecht: Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Der BGH hat sich nun zu dieser aktuellen Rechtsfrage geäußert. Es wird, nachdem dies zunächst heftig umstritten war, festgestellt, dass eine Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie erfolgt, eine Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB darstellt. Dies allein rechtfertigt jedoch noch keine Vertragsanpassung. § 313 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, dazu gehören auch die vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Die Klärung der Frage der Unzumutbarkeit bedarf insoweit einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls. Eine pauschale Betrachtungsweise kommt hierbei nicht in Betracht. Es kann hier also nicht einfach von einer Risikoverteilung von 50:50 ausgegangen werden, mit der Folge, dass der Mieter nur zu einer 50-prozentigen Mietzahlung verpflichtet wäre.
Weiterlesen … Gewerbemietrecht: Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Immobilienrecht: Teilverkauf einer Immobilie
Der Immobilienteilverkauf ist in den letzten Jahren als Geschäftsmodell entdeckt worden. Es gibt einige Anbieter am Markt, die gezielt lediglich den Kauf eines Teils einer Immobilie anstreben. Zielgruppe sind potentielle Verkäufer, die zwar über Immobilienbesitz verfügen aber möglicherweise nicht über ausreichend liquide Mittel. Das Mittel erster Wahl wäre sicherlich hier ein Kredit bei der Bank, allerdings ist es oft schwierig, ab einem bestimmten Alter noch einen Kredit von einer Bank zu bekommen. Bei einem Teilverkauf können die Verkäufer bis zu 50 % ihrer Immobilie verkaufen.

Wir beraten
Sie gern
Kontaktieren Sie uns
Kontakt
Neupärtl • Kehlringer
Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Zur Niedermühle 6
85435 Erding
Tel.: 08122/ 880948-0
Fax: 08122/ 880948-1
info@kanzlei-neurat.de
Lage
Kanzleisitz ist die Kreisstadt Erding 35 km nordöstlich von München, in unmittelbarer Nachbarschaft zum internationalen Flughafen Franz-Josef Strauß und zur Landeshauptstadt München selbst. Durch die Flughafennähe ist eine gute Anbindung an die Landeshauptstadt München gewährleistet. Von München aus ist Erding auch mit dem öffentlichen Nahverkehr (S 2) zu erreichen.
Die Kanzleiräume befinden sich im historischen Stadtzentrum von Erding, eigene Parkplätze für unsere Mandanten sind vor dem Haus.
zum bedienen klicken
(Hinweis: Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.)