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Neben der allgemeinen anwaltlichen Tätigkeit (z.B. Forderungseinzug und Mahnwesen, Schadenabwicklung gegenüber Versicherungen, Interessenwahrung und -verteidigung gegenüber Behörden und Gerichten) beraten und vertreten wir in folgenden Rechtsgebieten:
Wir betreuen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bzw. deren Betriebsräte in ihren kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Belangen. Neben der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen vertreten wir unsere Mandanten umfassend außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Gemeinsam mit einem Team professioneller Trainer (Coach) und Finanzdienstleister bieten wir des Weiteren Beratung für das Outplacement von Führungskräften an.
Gemeinsam mit Kooperationspartnern und befreundeten Finanzdienstleistern beraten und vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen bezüglich banküblicher Voraussetzungen der Darlehensgewährung und deren Kündigung, der Hingabe von Sicherheiten und deren Verwertung sowie der Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Daneben machen wir für Anleger Schadensersatzansprüche wegen Schlechtberatung bei Kredit- und Kapitalanlagevermittlung geltend oder wehren unberechtigte Ansprüche im Auftrag von Anbietern ab.
Wir gestalten und stellen gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmer die Übergabe von Privat- bzw. Betriebsvermögens auf die nächste Generation sicher. Insbesondere helfen wir bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge), entwerfen Übergabeverträge zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) und errichten Stiftungen und Familiengesellschaften unter Beachtung gesellschafts-, sozial- und steuerrechtlicher Gesichtspunkte.
Daneben steht die rechtliche und steuerliche Betreuung von Erbengemeinschaften bei der Vermögensauseinandersetzung nach dem Erbfall, gegebenenfalls in der Funktion als Testamentsvollstrecker.
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Familie zueinander und zu Dritten. Wir unterstützen unsere Mandanten in Fragen des Unterhalts zwischen Ehegatten oder Kindern und Eltern, des weiteren Fragen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Auch die (freiwillige) Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten innerhalb der Familie stellt sich häufig insbesondere in Bezug auf steuerliche Fragen.
Das Recht der Personenvereinigungen (z.B. OHG, KG) und juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird maßgeblich geprägt durch das Spannungsverhältnis der Außenhaftung für unternehmerisches Handeln und steuerlichen Gesetzmäßigkeiten. Oftmals ändern sich im Lauf eines Lebens die Prioritäten in diesem Spannungsverhältnis, z.B. wenn die Übergabe des Betriebes auf Dritte oder Familienangehörige beabsichtigt ist.
Wir beraten erfahrene und angehende Unternehmer deshalb nicht nur bei ihren geschäftlichen Aktivitäten, sondern auch bezüglich der jeweils steuerlich und rechtlich bestmöglichen Rechtsform Ihrer Unternehmung durch Neugründung, Umwandlung bestehender Unternehmen oder auch deren Übertragung auf Dritte.
Immobilienrechtliche Beratung bedeutet die umfassende Unterstützung unserer Mandanten im Zusammenhang mit der Projektierung, dem Erwerb, der Finanzierung, der Beleihung, der Vermietung und Anmietung sowie der Veräußerung von Immobilien. Der Überbegriff steht für die folgenden Rechtsgebiete:
Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter gleichermaßen bezüglich Ihrer Rechte bei Wohn- und Geschäftsraummietverhältnissen.
Für Vermieter prüfen und optimieren wir bestehende Verträge, wir beraten bei Vertragsgestaltungen und erstellen Verträge, betreiben die Kündigungen von Verträgen und setzen Kündigungen durch. Wir unterstützen Vermieter bei beabsichtigten Mieterhöhungen. Aus dem Mietverhältnis fließende Schadensersatzforderungen machen wir geltend und setzten diese durch.
Im Mieterauftrag wahren wir deren sozialen Rechte und wehren unberechtigte Kündigungen und Forderungen ab.
Wir beraten und vertreten Verkäufer wie Käufer bei Grundstückskaufverträgen, deren Durchführung und Abwicklung. Bei Fehlern der Abwicklung machen wir Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüche geltend oder wehren diese ab. Ferner beraten wir Eigentümer, deren Familienangehörige oder Kaufinteressenten bei der Begründung von Miteigentum, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchrechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.
Das Wohnungseigentumsrecht steht im Spannungsverhältnis zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander und dem Verwalter. Wir beraten Wohnungseigentümer und Verwalter und vertreten ihre Rechte in Beziehung zueinander oder nach außen gegenüber Dritten.
Wir beraten und vertreten bei Zwangsversteigerung und -verwaltung von Immobilien. Insbesondere wahren wir die Interessen des Vollstreckungsgläubigers, des Eigentümer der Immobilie und des Bietinteressenten.
Wir beraten und vertreten Makler und deren Kunden. Je nach Vertretungsverhältnis machen wir berechtigte Maklerprovisionsansprüche geltend bzw. wehren unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.
Wir beraten und vertreten Bauherren sowie deren Nachbarn im Umgang mit den Genehmigungsbehörden bzw. untereinander (Baugenehmigung, Nachbarschutz). Ferner machen wir Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen Handwerker oder Architekten geltend bzw. wehren unberechtigte Forderungen gegen Bauherren ab.
Wir betreuen Ärzte, aber auch Patienten im medizinrechtlichen Bereich. Dieser erfasst unter anderem das Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht, Fragen der Arzthaftungsrechts, das Berufrecht der Ärzte/Zahnärzte einschließlich des Vergütungsrechts und das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe.
Wir setzen schnell und professionell Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) gegen Unfallverursacher und deren Versicherer durch und wehren zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche ab. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Belangen, die häufig im verkehrsrechtlichen Bereich, neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung, eine große Rolle spielen.
Wir überprüfen, optimieren und gestalten für unsere Mandanten Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen. Ein guter Vertrag ist systematisch und logisch aufgebaut, zudem enthält er klare und vollständige Regelungen. Wir helfen Ihnen die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene bestmögliche Vertragsgestaltung zu finden. Durch die in unserer Kanzlei praktizierte Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberater kann gleichzeitig die steuerliche Optimierung des Vertrages erfolgen. Gerade in den Bereichen des Erbrechts und Handels- und Gesellschaftsrechts ist diese umfassende Betreuung besonders wichtig. Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei der Vertragsdurchführung und vertreten deren Interessen bei Vertragsstörungen.